Ergonomie in der Produktion: Was Suva und EKAS empfehlen
Was Suva und EKAS zur Ergonomie am gewerblichen Arbeitsplatz sagen, und warum höhenverstellbare Tische ein anerkanntes Präventionsmittel sind.
Das Wichtigste in Kürze
- ArGV 3 Art. 24 Abs. 3: Arbeitsplätze wenn möglich für Sitzen oder wechselweises Sitzen und Stehen einrichten; bei reiner Steharbeit Sitzgelegenheiten.
- Arbeitshöhe nach Tätigkeit: Feinarbeit höher, leichte Arbeit 5–10 cm, Kraftarbeit 15–40 cm unter Ellbogenhöhe.
- Überwiegend stehende Tätigkeit: rund doppeltes Risiko für Herzerkrankungen gegenüber sitzender.
- 26 % der krankheitsbedingten Absenzen gehen auf den Bewegungsapparat zurück.
Inhalt 6 Abschnitte
Ergonomie wird oft als Bürothema wahrgenommen – dabei gilt sie genauso in Werkstatt und Produktion. Den rechtlichen Rahmen setzt in der Schweiz das Arbeitsgesetz mit der Verordnung 3 (ArGV 3), deren Vollzug das SECO koordiniert. Für die Unfallverhütung koordiniert die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) die Umsetzung von Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Überblick zu Schwerlastgestellen allgemein finden Sie in unserem Auswahlhilfe-Beitrag.
Was das Arbeitsgesetz verlangt: ArGV 3 Art. 24
Artikel 24 Absatz 3 der ArGV 3 hält fest: Die Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass, wenn möglich, sitzend oder wechselweise sitzend und stehend gearbeitet werden kann. Kann die Arbeit nur stehend verrichtet werden, so sind Sitzgelegenheiten zur zeitweisen Benützung bereitzustellen. Absatz 2 verlangt, dass ständige Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass in zwangloser Körperhaltung gearbeitet werden kann.
Die Wegleitung des SECO zu Art. 24 konkretisiert die Arbeitshöhe je nach Tätigkeit: Für feine Arbeit liegt die Arbeitshöhe höher, bei leichter Arbeit 5–10 cm unter der Ellbogenhöhe, bei Arbeit mit wesentlichem Krafteinsatz 15–40 cm unter der Ellbogenhöhe. Arbeitsfläche und Sitz sind auf die Grösse und die Tätigkeit der Arbeitenden abzustimmen.
Genau hier liegt das Problem fester Werkbänke: Wechseln Personen oder Arbeitsschritte, passt eine fixe Höhe nur für einen Teil davon. Ein höhenverstellbares Gestell lässt sich pro Person und pro Arbeitsschritt einstellen.
Stehen allein ist keine Lösung
Eine Studie aus Ontario (Kanada) hat rund 7'300 Erwerbstätige über zwölf Jahre begleitet. Wer bei der Arbeit überwiegend stand, hatte ein etwa doppelt so hohes Risiko für Herzerkrankungen wie Personen mit überwiegend sitzender Tätigkeit (Smith et al., American Journal of Epidemiology, 2018). Die Autoren empfehlen eine Kombination aus Sitzen, Stehen und Bewegung. Das deckt sich mit der Vorgabe der ArGV 3, bei stehender Arbeit Sitzgelegenheiten bereitzustellen. Die Faustregel für den Wechsel erklären wir im Beitrag Sitz-Steh-Rhythmus.
Die Rolle der EKAS
Die EKAS koordiniert die einheitliche Anwendung von Sicherheitsvorschriften in Schweizer Betrieben und erlässt Richtlinien, die für Versicherer und Vollzugsorgane verbindlich sind. Für verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Betrieb empfehlen wir eine direkte Anfrage bei Ihrer zuständigen ASA-Fachperson, der Suva oder dem kantonalen Arbeitsinspektorat.
Was Beschwerden des Bewegungsapparates kosten
- 18 % der Erwerbstätigen in der Schweiz leiden an arbeits-(mit)bedingten Rückenschmerzen (SECO, Auswertung der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen 2005).
- 26 % aller krankheitsbedingten Arbeitsabsenzen sind auf Erkrankungen des Bewegungsapparates zurückzuführen (gleiche Quelle).
Praktische Umsetzung im Betrieb
Legen Sie pro Arbeitsplatz fest, welche Tätigkeiten dort anfallen (Feinarbeit, leichte Arbeit, Kraftarbeit) und wer daran arbeitet. Daraus ergibt sich der nötige Hubbereich. Bei überwiegend stehender Arbeit gehört eine Sitz- oder Stehhilfe dazu. Welches Gestell für welche Anwendung infrage kommt, zeigt unser Beitrag Welches Schwerlastgestell für welche Anwendung?
Häufige Fragen zu Ergonomie in der Produktion
Ist ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben?
Die ArGV 3 schreibt keine bestimmte Tischart vor. Art. 24 Abs. 3 verlangt aber, dass Arbeitsplätze wenn möglich so eingerichtet sind, dass sitzend oder wechselweise sitzend und stehend gearbeitet werden kann, und dass bei reiner Steharbeit Sitzgelegenheiten bereitstehen. Ein höhenverstellbarer Tisch ist ein Weg, diese Anforderung zu erfüllen.
Wer berät Betriebe konkret zur Umsetzung?
ASA-Fachpersonen (Arbeitsärzte und Spezialisten der Arbeitssicherheit), die Suva sowie die kantonalen Arbeitsinspektorate sind die richtigen Ansprechpartner für betriebsspezifische Fragen.
Gilt das auch für kleine Betriebe?
Ja. Die Vorschriften der ArGV 3 zum Gesundheitsschutz gelten unabhängig von der Betriebsgrösse. Die formalen ASA-Pflichten variieren je nach Betriebsgrösse und Risikokategorie.
Passendes Gestell für Ihre Anwendung? Zum Schwerlasttischgestell Basic (250 kg dynamisch), zum Schwerlasttischgestell Double (500 kg dynamisch) oder zur Übersicht Industrie- und Schwerlast-Tischgestelle.