Homeoffice-Möbel von der Steuer absetzen: Was in der Schweiz gilt
Höhenverstellbaren Schreibtisch steuerlich absetzen: Grundlagen zu Berufsauslagen bei Homeoffice und kantonale Unterschiede in der Schweiz.
Inhalt 7 Abschnitte
Wer regelmässig im Homeoffice arbeitet, fragt sich früher oder später: Lässt sich ein höhenverstellbarer Schreibtisch von der Steuer absetzen? Die kurze Antwort: unter Umständen ja, die genaue Handhabung ist aber kantonal unterschiedlich. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick – er ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Grundsatz: Berufsauslagen bei Homeoffice
Kosten für die berufliche Nutzung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufsauslagen geltend gemacht werden. Massgebend ist in der Regel, ob die Heimarbeit tatsächlich notwendig ist – etwa weil der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder Homeoffice vertraglich vorgesehen ist.
Was typischerweise berücksichtigt wird
- Regelmässigkeit: Gelegentliches Homeoffice wird steuerlich meist anders behandelt als überwiegende oder vollständige Heimarbeit.
- Notwendigkeit: Ein ergonomischer Arbeitsplatz gilt eher als notwendige Auslage, wenn kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist.
- Belegpflicht: Rechnung, Kaufdatum und Verwendungszweck sollten für die Steuererklärung aufbewahrt werden.
Pauschale vs. effektive Kosten
In vielen Kantonen können Berufsauslagen entweder über eine Pauschale oder über effektiv nachgewiesene Kosten geltend gemacht werden. Ob sich der Einzelnachweis eines Schreibtisch-Kaufs lohnt, hängt von der Höhe der bereits genutzten Pauschale und den individuellen Gesamtkosten ab.
Kantonale Unterschiede
Die genaue Handhabung von Homeoffice-Auslagen unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, sowohl bei den anerkannten Voraussetzungen als auch bei den Höchstbeträgen. Verbindliche Auskunft gibt ausschliesslich das zuständige kantonale Steueramt oder eine Steuerberatung – wir empfehlen, bei Unsicherheit dort direkt nachzufragen.
Was Sie für die Steuererklärung vorbereiten sollten
- Rechnung mit Kaufdatum, Produktbezeichnung und Betrag
- Kurze Notiz zum beruflichen Verwendungszweck (z. B. «Homeoffice-Arbeitsplatz, vertraglich vorgesehen seit [Datum]»)
- Bei Bedarf eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Homeoffice-Vereinbarung
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich an Ihr kantonales Steueramt oder eine Steuerberatung.
Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
Kann ich auch einen Umrüst-Kauf (nur Gestell) absetzen?
Grundsätzlich gilt dieselbe Logik wie beim Kauf eines Komplett-Tisches – massgebend ist die berufliche Notwendigkeit, nicht ob Gestell allein oder Komplett-Tisch gekauft wurde. Details zu den Kosten selbst finden Sie in unserem Umrüst-Guide.
Brauche ich eine Bestätigung meines Arbeitgebers?
Das ist je nach Kanton und Einzelfall unterschiedlich. Eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung erleichtert in der Regel den Nachweis.
Gilt das auch für Selbstständige?
Für Selbstständigerwerbende gelten teilweise andere Regeln als für Angestellte. Auch hier empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Steuerbehörde oder einer Treuhandstelle.
Kostenüberblick für die Anschaffung: Höhenverstellbarer Schreibtisch: Preisüberblick für den Neukauf.